Information zum Gesetz zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten

ENTSORGUNG ALTELEKTROGERÄTE


Besitzer von alten und defekten Elektroaltgeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese vom Hausmüll getrennt zu entsorgen. Elektrogeräte, die diese gesetzliche Bestimmung betrifft, sind durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne wie nachstehend eingeblendet gekennzeichnet.

Sie sind dazu verpflichtet, die mit dem vorstehenden Symbol gekennzeichneten Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, z.B. beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben. Schaffrath ist ebenfalls zur Rücknahme von Elektroaltgeräte verpflichtet. Schaffrath übernimmt für Sie die fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung Ihres Altgeräts entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.


Für Elektro-Kleingeräte (keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) gilt dies in haushaltsüblichen Mengen (max. 3 Geräte) voraussetzungslos. Elektro-Großgerät entsorgt Schaffrath bei Neukauf eines gleichartigen Elektrogeräts, d.h. eines Gerätes, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt. Die Entsorgung durch Schaffrath ist für Sie kostenlos. Sie zahlen lediglich etwaige Transportkosten.


RÜCKGABE VON KLEINSTGERÄTEN


Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind sowie Leuchtmittel können in allen Schaffrath-Möbelhäusern und Schaffrath-Küchenmärkten kostenlos zur Entsorgung und Verwertung abgegeben oder uns postalisch zugesandt werden. Die Abgabe ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Die postalische Zustellanschrift lautet:


Friedhelm Schaffrath GmbH & Co. KG

Lager 67

Niedieckstraße 7

47803 Krefeld


RÜCKGABE VON IHREN ANDEREN GERÄTEN



Auch alle anderen Altgeräte, deren Kantenlängen 25 cm überschreiten, können in allen Schaffrath-Möbelhäusern und Schaffrath-Küchenmärkten zur Entsorgung und Verwertung abgegeben werden. Allerdings ist die Rücknahme derartiger Geräte an den Kauf eines neuen Geräts bei Schaffrath geknüpft und nur dann kostenfrei möglich, wenn das neue Gerät gleicher Art ist, wie das alte und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Bei Kauf des Elektrogerätes in einer Schaffrath Filiale kann das Altgerät direkt vor Ort zur Entsorgung abgegeben werden. Bei einer Auslieferung des Gerätes muss spätestens bei der Bestellung die Absicht mitgeteilt werden, bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt dann bei der Auslieferung.


Bei einem Erwerb des Neugerätes im Onlineshop holen wir das gleichartige Altgerät kostenfrei bei Ihnen zu Hause ab. Rückgabe berechtigte Altgeräte für eine Abholung von zu Hause sind ausnahmslos die folgenden Gerätekategorien:


-Kategorie 1 (Wärmeüberträger, z.B. Kühlgeräte),


-Kategorie 2 (Bildschirmgeräte mit einer Bildschirmoberfläche über 100 cm2)


-Kategorie 4 (Geräte mit einer Kantenlänge mehr als 50 cm).


Bei einem Erwerb des Neugerätes im Onlineshop sind Lampen und Kleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner oder gleich 50 cm (Kategorien 3,5 und 6) sind von der Abholmöglichkeit von zu Hause ausgenommen. Diese können nach einem Kauf kostenfrei zurückgebracht oder an einer anderen Rücknahmestelle in der Nähe abgegeben werden.


Bei einem Erwerb des Neugerätes im Onlineshop muss spätestens bei Abschluss der Bestellung die Absicht mitgeteilt werden, bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben. Die Abholung erfolgt dann bei Auslieferung. Sofern Sie den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, entfällt der Anspruch auf Abholung des zu entsorgenden Altgeräts.


Bei Abgabe von Altgeräten sind von Ihnen alle auf den Altgeräten vorhanden persönlichen oder sensiblen Daten zu löschen. Bei Abholung von Altgeräten sind diese versandfähig bereitzustellen.


Batterien, Akkumulatoren und Leuchten, die im Gerät nicht fest verbaut sind, sollten aus Sicherheitsgründen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen und getrennt entsorgt werden.